V-Modell XT-Konformität
Bei manchen Projekten fordert der (meist öffentliche) Auftraggeber die Arbeit nach V-Modell XT, um die Qualität der zugesagten Ergebnisse und die Einhaltung der sonstigen Zusagen, z.B. in Bezug auf Termine, sicherzustellen.
In solchen Fällen stellt sich die Frage, wie viel Anpassung des Modells durch die Organisation erlaubt ist und ab wann man nicht mehr von der Arbeit nach V-Modell XT sprechen kann. Um zwei extreme Beispiele zu nennen: Es ist völlig in Ordnung, die Rolle des Prüfers in "Tester" umzubenennen. Andererseits ist es offensichtlich nicht akzeptabel, die Projektplanung wegzulassen. Dazwischen gibt es einen sehr großen Graubereich, und eine der Aufgaben des Prozessingenieurs ist es, nach vorgegebenen Kriterien zu prüfen, ob ein konkretes Vorgehensmodell noch als V-Modell XT-konform bezeichnet werden kann.
Aus diesem Grund wurde das Konzept der Konformität von Vorgehensmodellen zum V-Modell XT definiert. Damit wird festgelegt, unter welchen Bedingungen eine organisationsspezifische Anpassung als V-Modell XT-konform gilt. Das ermöglicht es einer Organisation, ihr eigenes Vorgehensmodell zu erstellen und auch dann zu nutzen, wenn ein Vorgehen nach V-Modell XT gefordert ist.
Als zertifizierter "V-Modell XT Prozessingenieur (Ping)" kann Ralf Kneuper solche Konformitätsprüfungen anbieten und durchführen.
Leider ist das Regelwerk für die entsprechende Zertifizierung noch in Arbeit, sodass bisher nur vorläufige Zertifikate der Konformität erstellt werden können, aber auch diese Lücke wird hoffentlich bald geschlossen.